Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerland,
mit Schreiben vom 7. September 2007 haben Sie uns als Vertretungsberechtigte erstmals offiziell darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Darüber hinaus teilten Sie uns mit, (Zitat) „Sie können die Beschlussvorlage auf den Internet-Seiten der Stadt Duisburg über das Bürgerportal aufrufen.“